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Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Die VALE | Rechtsanwaltskanzlei versorgt Sie mit wissens­werten Fakten aus dem Arbeits­recht. Hier lesen Sie ak­tuelle Gerichts­ent­scheidungen und Gesetz­gebungen. Halten Sie sich mit unseren Praxis­hinweisen und präg­nanten Kommen­taren auf dem neuesten Stand. Sie haben Fragen zu einem Thema aus dem Arbeits­recht?
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VALE | Rechtsanwaltskanzlei in München

Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG

Aufgrund der Coronakrise ist vermehrt mit betriebsbedingten Kündigungen von Arbeitnehmern zu rechnen. Kommt es zur Kündigung, ist Eile geboten. Der Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Unterlässt er dies, dann gilt die Kündigung von Anfang an als rechtswirksam. Die rechtliche Grundlage geht aus § 4 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hervor.

Selbst bei schweren Mängeln der Kündigung, beispielsweise einer Missachtung des Sonderkündigungsschutzes einer Schwangeren, gilt diese Klagefrist. Eventuelle Mängel der Kündigung werden demnach mit dem Fristablauf geheilt und können später nicht mehr geltend gemacht werden. Ein Widerspruch beim Arbeitgeber ist nicht rechtswirksam. Sie müssen beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.
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In welchen Fällen haftet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer?

Ein Arbeitsunfall kann schneller passieren, als Sie es annehmen. Generell ist der Arbeit­geber gegenüber Arbeit­nehmern von einer Haftung für Personen­schäden befreit. Es gibt jedoch spezielle Fälle, in denen Unter­nehmer den in ihrem Unternehmen tätigen gesetzlich Unfallversicherten zum Ersatz nach zivil­rechtlichen Haftungs­grundsätzen verpflichtet sind.

Ein Arbeitgeber haftet beispielsweise gegenüber dem Arbeitnehmer, sofern er diesen vorsätzlich, das bedeutet, wissentlich oder absichtlich verletzt.

Ein Haftungs­anspruch des Arbeit­gebers gegenüber dem Arbeitnehmer besteht ferner, wenn der Arbeits­unfall auf einem versicherten Weg geschieht. Es handelt sich dabei um einen „Wegeunfall“.

Ob die Voraussetzungen für Ersatzansprüche vorliegen, ist in jedem Einzel­fall zu hinterfragen. Unser Rechtsanwalt für Arbeits­recht kann Sie hierbei beraten.

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